Wenn Angehörige die Pflege im Hause übernehmen, besteht für diese ein Anspruch auf Entlastung. Die Verhinderungspflege ermöglicht dies. Diese gilt bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person.Die Pflegekasse übernimmt dabei Kosten der Ersatzpflege in unserer Einrichtung für maximal 28 Tage im Jahr.

Gerne informieren wir Sie über Möglichkeiten und Leistungen.