Zum 01.01.2024 wurden die Zuschüsse zur vollstationären Pflege angepasst.
Aufenthalt in stationärer Pflege | Zuschüsse 01.06.2022 – 31.12.2023 | Zuschüsse seit 01.01.2024 |
0 – 12 Monate | 5% | 15% |
13 – 24 Monate | 25% | 30% |
25 – 36 Monate | 45% | 50% |
Mehr als 36 Monate | 70% | 75% |
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Zuschuss nur auf die Pflegekosten zuzüglich den Ausbildungskosten angerechnet wird. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht berücksichtigt.
Hier ein Beispiel bei Pflegegrad 3 im ersten Jahr:
Pflegekosten bei Pflegegrad 3: 2.350,55 € monatlich
./. Pflegekasse: 1.262,00 € monatlich
= bisheriger Eigenanteil Pflege: 1.088,55 € monatlich
Zuschuss 15% 163,28 € monatlich
163,28 € werden im ersten Jahr vom Gesamteigenanteil abgezogen.
Ab dem dritten Jahr sind es dann 75%, also 816,41 €.