Die Kurzzeitpflege ist besonders geeignet, wenn in einer Rehabilitationsphase nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung zu Hause nicht möglich ist.Bis zu 28 Tagen im Jahr kann die Kurzzeitpflege mit Kostenzuschüssen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.Mit unserer professionellen und prozessfördernden Pflege mobilisieren wir wieder die Fähigkeiten, die aufgrund der Erkrankung reduziert waren. Auch wenn wir uns freuen Sie bei uns zu haben – unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich wieder eine selbstständige Versorgung bei Ihnen Zuhause zu ermöglichen.

Gerne informieren wir Sie ausführlich zu diesem Thema.

Wenn Angehörige die Pflege im Hause übernehmen, besteht für diese ein Anspruch auf Entlastung. Die Verhinderungspflege ermöglicht dies. Diese gilt bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person.Die Pflegekasse übernimmt dabei Kosten der Ersatzpflege in unserer Einrichtung für maximal 28 Tage im Jahr.