Betretungsverbot

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, 

auf Anordnung der Stadt Neumünster darf diese Einrichtung nur von Personen betreten werden, die 

• hier zwecks Pflege; Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner angestellt oder 

• mit der Aufrechterhaltung des Betriebs betraut sind oder 

• wichtige medizinische Dienstleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner erbringen 

Diese Anordnung wurde am 17.03.2020 erlassen, um eine Verbreitung des Sars-Cov2-Virus in die Einrichtung zu verhindern. Sie ist befristet bis einschließlich 19.04.2020. 

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist online einsehbar unter 

https://www.neumuenster.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Einrichtungsleitung oder kontaktieren Sie die zuständige Heimaufsicht der Stadt Neumünster unter

04321-942 2825

Lassen sie uns alle gut durch diese Zeit kommen. Bleiben sie gesund!

Herzliche Grüße im Namen des gesamten Teams

Marc Kollmeier