Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
auf Anordnung der Stadt Neumünster darf diese Einrichtung nur von Personen betreten werden, die
• hier zwecks Pflege; Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner angestellt oder
• mit der Aufrechterhaltung des Betriebs betraut sind oder
• wichtige medizinische Dienstleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner erbringen
Diese Anordnung wurde am 17.03.2020 erlassen, um eine Verbreitung des Sars-Cov2-Virus in die Einrichtung zu verhindern. Sie ist befristet bis einschließlich 19.04.2020.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist online einsehbar unter
https://www.neumuenster.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Einrichtungsleitung oder kontaktieren Sie die zuständige Heimaufsicht der Stadt Neumünster unter
04321-942 2825
Lassen sie uns alle gut durch diese Zeit kommen. Bleiben sie gesund!
Herzliche Grüße im Namen des gesamten Teams
Marc Kollmeier