Kurzzeitpflege – Pflegehotel für neue Lebensenergie

Nach den anspannenden Zeiten mit großen Einschränkungen während der Pandemie erfolgen nun zunehmend wohltuende Lockerungen. Für viele steht seit langer Zeit der erste Urlaub mit Reisetätigkeit an. Gerade für pflegende Angehörige stellt sich dabei oft die Frage, wie es dabei der pflegebedürftigen Person ergeht.

Wir bieten dazu einen hohen Servicestandard im Bereich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 

Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 insbesondere dann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.

Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor oder ist keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI festgestellt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39 c SGB).

Leistungen der Kurzzeitpflege

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat, also bis zu 1.500 Euro pro Jahr, einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflegekönnen auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht, also maximal verdoppelt werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.

Während der Kurzzeitpflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Unser umfangreiches Leistungsangebot vermittelt Hotelatmosphäre mit professioneller Pflege, vielseitigen Beschäftigungsangeboten und wohltuender Verpflegung. Ein Gefühl der Sicherheit und des Wohlbefindens für Sie und Angehörige.

Gerne informieren wir Sie:

Telefon
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Neumünster: 04321 390400
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